Liebe Gäste,
im Nachfolgenden finden sie eine Übersicht zu kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffen und Allergenen. Welche Zusatzstoffe und Erzeugnisse unsere Gerichte enthalten, sind direkt hinter jeder Speise vermerkt.
Die neue Verordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe verlangt, dass diese ausgewiesen werden.
Außerdem muss der Gastronom nach der gesetzl. Kennzeichnungsverordnung für lose Ware, Lebensmittel bzw. deren Erzeugnisse, die häufig bei betroffenen Personen Allergien oder Unverträglichkeit auslösen können, deklarieren (mögliche Allergene).
Dabei handelt es sich um:
(a) enthält glutenhaltiges Getreide (Weizenmehl Nr. 405)
(b) enthält Krebstiere
(c) enthält Hühnerei
(d) enthält Fisch
(f) enthält Erdnüsse
(g) enthält Soja
(h) enthält Milch (einschließlich Lactose)
(i) enthält Schalenfrüchte
(j) enthält Sellerie; (k) enthält Senf
(m) enthält Sesam; (n) enthält Lupine
(p) enthält Weichtiere
(q) enthält Schwefeldioxid und Sulfit
© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.